Art des Suports fuer vorinstalliertes SUSE Linux Enterprise Desktop (SLED)?

Ich frage mich, wie und wie lange bzw. ob man Unterstützung von Novell oder der Suse Linux GmbH bekommt, wenn man einen Computer mit vorinstalliertem SLED kauft. Oder muss man für das Beziehen von Updates noch zusätzlich einen Maintainance Vertrag bezahlen?

Da offenbar schon mindestens zwei Mitglieder dieses Forums jeweils einen solchen Laptop erworben haben, könnte diese vielleicht Ihre Erfahrungen berichten?

Ist es eine Alternative um für eine lange Zeit Updates zu bekommen, ohne gleich das ganze System auf eine neue Release/eine neue Version updaten zu müssen?

Oder bleibt nur die Hoffnung, dass das Project Evergreen genug Mithilfe aus der openSUSE Community bekommt damit openSUSE
(in Form von 11.1 bzw. der nächsten Version, die vielleicht vom Projekt Evergreen vortgesezt werden wird)
recht lange zumindest mit Sicherheits-Updates unterstützt wird, damit man so etwas wie einen LTS (Long Term Support) mit einem SUSE-System bekommt?

puzzled
pistazienfresser
(Martin)

Hinweise/Links zu HP mit SLED (SUSE Linux Enterprise Desktop):
HP: Häufig gestellte Fragen zu Linux
Novell: Registrierung der Geräte von HP

90 Tage Updates frei Haus, danach zahlen.

On 23/01/11 17:06, tommfa wrote:
>
> Hinweise/Links zu HP mit SLED (SUSE Linux Enterprise Desktop):
> ‘HP: Häufig gestellte Fragen zu Linux’ (http://tinyurl.com/4nufyng)
> ‘Novell: Registrierung der Geräte von HP’ (http://tinyurl.com/48qpzzd)
>
> 90 Tage Updates frei Haus, danach zahlen.
>
>
Kann ich mir eigentlich nicht recht vorstellen bei in Deutschland/Europa
verkauften Geräten. Vielleicht bezieht sich das nur auf den sonstigen
Support (Anfragen).
Vgl. auch bei die Antwort von Verkäuferseite zum HP 625 WS832EA zum
“Thema: Suse-Linux-Enterprise . . . Testversion ?”
im Anfrageforum von notebooksbilliger.de.

Irgendwo hier im Forum hat auch jemand mit einem HP-Notebook von 3
Jahren Updates geschrieben.

LG
Martin
(pistazienfresser)


…]
Fünfte Minute
Es gibt also Rechtsgrundsätze, die stärker sind als jede rechtliche
Satzung, so daß ein Gesetz, das ihnen widerspricht, der Geltung bar ist.
Man nennt diese Grundsätze das Naturrecht oder das Vernunftrecht. Gewiß
sind sie im Einzelnen von manchem Zweifel umgeben, aber die Arbeit der
Jahrhunderte hat doch einen festen Bestand herausgearbeitet, und in den
sogenannten Erklärungen der Menschen- und Bürgerrechte mit so
weitreichender Übereinstimmung gesammelt, daß in Hinsicht auf manche von
ihnen nur noch gewollte Skepsis den Zweifel aufrechterhalten kann…]
(Gustav Radbruch, Fünf Minuten Rechtsphilosophie, 1945/09/12)